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Software-
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Programmprüfung

Programme für automatisierte Verfahren zur Abwicklung von Vorgängen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens sowie der Vermögensverwaltung der Gemeinden sowie ihrer Sonder- und Treuhandvermögen sind darauf zu prüfen, ob sie eine ordnungsgemäße Abwicklung dieser Finanzvorgänge gewährleisten.

Steps führt die nach § 114 a Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorgeschriebene Prüfung dieser autonomen Programme unter Beachtung der in diesem Zusammenhang rechtlich relevanten rechtlichen Anforderungen durch. 

Die Prüfung des Programms wird in einem Bericht entsprechend dokumentiert und bildet die Grundlage für den abschließenden Bestätigungsvermerk durch die zuständige Stelle, dass das Programm eine ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzvorgänge gewährleistet. 

Eine erfolgreich absolvierte Programmprüfung kann zusätzlich Basis für eine Freigabe des Programms bei der Kommune sein.

Vorgehensweise

  • Einführendes Prüfungsgespräch mit Festlegung der Ziele und des Zeithorizonts

  • Aufstellung eines Zeitplanes

  • Bereitstellung der Unterlagen durch den Auftraggeber bzw. des Softwareanbieters

  • Prüfung des Programms nach den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen (s. auch Rechtsgrundlage)

  • Einbeziehung der Mitarbeiter vor Ort, wenn sich das Programm bereits im Einsatz befindet

  • Erstellung eines Prüfungsberichtes mit den entsprechenden Prüfungsfeststellungen

  • Ausräumung der Feststellungen

  • abschließendes Prüfungsgespräch

  • abschließender Bestätigungsvermerk durch die zuständige Stelle, dass das Programm eine ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzvorgänge gewährleistet